Die Zahntechniker Innung für den
Regierungsbezirk Düsseldorf
Viele Patienten messen dem Herstellungsort ihres Zahnersatzes zunächst wenig Bedeutung bei.
Soll die Versorgung jedoch lange halten, optimal passen und ästhetisch einwandfrei sein, ist gerade diese Frage entscheidend. Zahnersatz aus Deutschland bietet dafür entscheidende Vorteile:
Von: Kuratorium Perfekter Zahnersatz
VDZI plädiert vor dem Hintergrund der Skandale über Produkte aus China dafür, das Meisterlabor vor Ort als alleinigen Verantwortungsträger für die Unbedenklichkeit des Zahnersatzes gegenüber Zahnarzt, Patient und Gesellschaft anzusehen.
Frankfurt am Main, 6. August 2007. Die neuesten Meldungen über bleiverseuchte Spielzeuge oder Gift in Zahnpasta verdeutlichen, dass die Diskussion über die Qualität und Sicherheit der Produkte, die in China produziert und weltweit exportiert werden, nicht ernsthaft genug geführt werden kann.
Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) hat in den vergangenen Monaten davor gewarnt, wenn Medien den Zahnersatz gegenüber den Patienten als praktisch risikolos handelbares Produkt dargestellt haben. Zahnprothesen sind individuelle, einzelangefertigte Medizinprodukte, die ohne medizinische Folgerisiken jahrzehntelang im Munde des Patienten funktionieren müssen. Sie bestehen aus komplexen Metalllegierungen, Keramiken und Kunststoffen und Kombinationen, die in unterschiedlichen chemischen und physikalischen Verfahren beim Zahnersatz verwendet werden.
Aus Sicht des VDZI wäre es nicht zu verantworten, wenn importierte Medizinprodukte in rechtlich unsicheren sowie sozial und wirtschaftlich fragwürdigen Verhältnissen hergestellt werden, die von niemandem ernsthaft kontrolliert werden. Skandalös aber wäre es, wenn für die medizinische Versorgung der Bevölkerung Verantwortliche, das objektive Risiko ignorieren, dass offenkundig importierte Produkte und damit auch Medizinprodukte den Sicherheitsstandard weit unterschreiten können und damit Risiken für Mensch, Natur und Umwelt nicht ausgeschlossen werden können, wie dies Pressemeldungen zufolge und beispielhaft schon in anderen Ländern bei gefälschten Arzneimitteln der Fall war. Für Deutschland müssen solche Sicherheitsrisiken für Patienten ausgeschlossen werden.
Der VDZI hat aus dem Verständnis des umfassenden Gesundheitsschutzes heraus stets das fahrlässige Verhalten einzelner Krankenkassen gegenüber solchen Schadensrisiken kritisiert, die auf Billigzahnersatz aus dem Ausland setzen und diesen unverblümt protegieren.
Möglicherweise wird auch hier bei den Patienten eine Sicherheitsillusion genährt, dass höchste Qualitäts- und Sicherheitsstandards, auf die man zu Recht in Deutschland vertrauen kann, in anderen Ländern auch nur vergleichbar gewährleistet seien.
Es wäre nach den jüngsten Skandalen in vielen Produktbereichen nun wirklich grob fahrlässig, in diesem Glauben zu verharren.
Vielmehr muss man spätestens nach dem jüngsten Fall bei Spielzeugen feststellen, dass es in vielen Ländern der Welt keine annähernd vergleichbaren Strukturen gibt, die dafür sorgen können, dass die auf dem Papier versprochenen Qualitäts- und Sicherheitsstandards rechtlich und fachlich eingehalten und durchgesetzt werden.
Die Skandale um Sklavenarbeit und unwürdige Arbeitsbedingungen in China und die Zeitungstitel wie „Gift in Zahnpasta“, „Gefährliche Sicherheitsmängel bei Autos“, „Gift in Kinderspielzeug“, „Gefälschte Arzneimittel“ oder „kontaminierte Cremes“ machen daher klar:
Hierzu der Präsident des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen, Zahntechnikermeister Jürgen Schwichtenberg:
„In Deutschland gelten nicht nur umfangreiche Zulassungs- und Ausbildungsvorschriften, die eine permanente Überwachung der Herstellung des Zahnersatzes optimieren, sondern auch hohe gesetzliche Sicherheits-, Arbeitsschutz- und Umweltschutzregeln, die das Labor zu beachten hat. Ohne diese konsequente fachmännische Prozessüberwachung im Labor unter Einhaltung von technischen Verfahrensvorschriften und laborspezifischen Arbeitsschutz- und Umweltschutzbestimmungen sind insgesamt medizinische Risiken für den Patienten und den Beschäftigten nicht auszuschließen. Für die Gesundheitspolitik in Deutschland gilt daher: Gesundheitsschutz ist nicht teilbar. Alles andere wäre in der Zahnersatz-Versorgung für Beschäftigte und Patient verantwortungslos.
Das Meisterlabor vor Ort allein kann und sollte gegenüber Zahnarzt, Patient und der Gesellschaft die Unbedenklichkeit des Zahnersatzes verantworten.“